Wir
recyclen
das
Gewerbeabfall
Gemischte Siedlungsabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Sperrmüll
Gipsabfälle
Mineralfaserabfälle (KMF)
Dachpappe (bituminös / teerhaltig)
Mineralische Abfälle
Betonaufbruch
Gemischter Bauschutt
Boden & Steine
Mutterboden mit Grasnarbe
Boden Bauschutt
Glasbausteine
Kompostierbare Abfälle
Grünschnitt
Strauchschnitt
Laub
Gartenabfälle
Stubben- und Stammholz
Altholz
Holz A I bis A III
Holz A IV (Jägerzaun usw.)
Holz A IV (Fensterholz mit Glas)
Glas
Fensterglas
Glasbausteine
Altreifen
Altreifen PKW
Altreifen LKW
Mit und ohne Felgen
Asphalt / Straßenaufbruch
Asphalt / Straßenaufbruch (bituminös)
Asphalt / Straßenaufbruch (teerhaltig)
Unser Service für Sie
Zusätzliche Verwiegungen
Plattensäcke (groß ca. 22 Platten)
Big Bag (für Bruch) 1 m³
Mineralfasersäcke 0,7 m³
Keine Annahme von Kühlschränken und Elektroschrott.
Mindestpreisregelung: Das Eichgesetz und die Eichordnung geben vor, dass Waagen erst zur Rechnungserstellung verwendet werden dürfen, wenn das Nettogewicht mindestens 20 Ziffernschritte à 10 kg erreicht. Es muss folglich eine Differenz von mind. 200 kg zwischen Erst- und Zweitwägung liegen. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung, Anlieferungen unter 200 kg Nettogewicht über Mindestpreis abzurechnen.
Die Festlegung der Fraktionen erfolgt nach Sichtkontrolle.
Unsere AGB sind unter Downloads bzw. in unserer Geschäftsstelle für jedermann einsehbar und gelten bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber als vertraglich vereinbart.








